Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erfüllung aller immobilienbezogenen Aufgaben, insbesondere: die Bewertung von Immobilien (bebaute oder unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte); die Beratung in Bezug auf Bestandsimmobilien und Projektentwicklungen, wie z.B. sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Standort- und Marktanalysen sowie von Nutzungskonzeptionen; die Prüfung von Projekten, z.B. auf Plausibilität, z.B. für Kreditinstitute; die Übernahme der Geschäftsführung oder der persönlichen Haftung für bzw. bei Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte.