Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilien und die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Immobilien (im Sinne des § 34 c GewO), die Vermittlung von Ausgleichsflächen und Projekten im Bereich erneuerbare Energien, die Beratung in diesen Bereichen sowie die Übernahme der Geschäftsführung für Dritte und verbundene Gesellschaften im Rahmen von Auftragsverhältnissen.