Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und der Verkauf, der Neu- und Umbau, die Vermittlung, die Verwaltung, die An- und Vermietung sowie die Bewirtschaftung von Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten, Wohnbauten und gewerblichen Gebäuden, außerdem die Projektentwicklung einschließlich Bau und Modernisierung als Bauherr oder als Bauträger und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, und zwar selbst oder durch Dritte.