Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Begleitung von Unternehmen, Institutionen, Unternehmern und Privatpersonen, insbesondere in Fragen der Vermögensstrategie und Vermögensstruktur, jeweils unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG, dem KAGB, dem Rechtsdienstleistungsgesetz und der GewO.