Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Taxi-Mietwagenbetriebs, der Betrieb von Inclusionstaxis und Durchführung von Fahrdiensten sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen und KFZ-Teilen und der Betrieb einer KFZ-Werkstatt sowie das Betreiben von Gastronomie.