Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
(1) Die Beratung und die Ausführung von digitalen Media Aktivitäten für Unternehmenskunden, sowie zur Ausführung sämtlicher Agenturleistungen in diesem Zusammenhang. Das Unternehmen kann in diesem Zusammenhang auch Beteiligungen erwerben, halten und verwerten. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG bedürfen.
(2) Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet er-scheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen zu errichten.