Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Führen von gastronomischen Einrichtungen, die Durchführung von medizinischen und PCR Covid Testungen, Handel mit Coronatests, Handel mit genehmigungsfreien Medizinartikeln, Verwaltung von Gewerbeobjekten, die Vermittlung von Sportwetten für lizenzierte Wettanbieter, das Betreiben von Wettannahmestellen und Wettbüros, das Aufstellen von Spielautomaten nach § 33 c GeWO sowie die Vermittlung von Immobilien nach § 34 c GeWO.