Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen im Umfang einer Galerie auf dem Gebiet der Kommunikation und Vermarktung von Künstlern und Künstlerinnen, wie z.B. die Organisation von Ausstellungen und Veranstaltungen; die Vertretung gegenüber privaten und öffentlichen Kunstsammlern; der Verkauf von Kunstobjekten sowie die Konzepterstellung, Förderung und Unterstützung von künstlerischen und sozialen Projekten.