Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Gold, Edelsteinen und Schmuck. Ferner der Handel und die Vermietung sowie die Reinigung von PKW; der Handel mit Lebensmitteln; das Herstellen, Umbauen, Modernisieren und Sanieren von Immobilien; das Erbringen von Kurierdiensten.