Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Daneben übernimmt die Gesellschaft die persönliche Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften. Der Unternehmensgegenstand dieser vorgenannten Gesellschaften ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Vermietung von lT-Hardware und die Erbringung von Unternehmensberatungs- und Verwaltungsdienstleistungen.