Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie von Wohnungen, die bauliche Ertüchtigung zur Herstellung zukünftiger Nutzungszwecke einschließlich Schadstoff bezogener und sonstiger Sanierungsmaßnahmen zum Zweck von Vermietung, Verpachtung, Verkauf und sonstiger Vermarktung.