Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Firmen, insbesondere bei Fragen wirtschaftlicher oder personalpolitischer Natur, zur Effizienz, Markteinführung, Ressourcenoptimierung und Unternehmensstrategie sowie Beratung in Bezug auf Fusionen und Unternehmenskäufen; Erstellung von Investitionsberichten, Unternehmenswertgutachten und finanziellen Analysen sowie anderen Empfehlungen zum Einsatz bestimmter Finanzinstrumente. Die Geschäftstätigkeit erstreckt sich ausdrücklich nicht auf "Finanzinstrumente" im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG bzw. § 2 Abs. 5 KWG.
Die Einbuchung laufender Geschäftsvorfälle, Lohnbuchhaltung, Vorbereitungsarbeiten bei Jahresabschlüssen, Analyse betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen.
Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf Dienstleistungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.