Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Betrieb einer Deponie sowie die Stilllegung und der Nachfolgebetrieb einer Deponie. Ferner hat die Gesellschaft das Halten und die Verwaltung von Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen zum Gegenstand