Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen im Beherbergungsgewerbe, die Organisation und Durchführung von Events jeglicher Art im In- und Ausland, die Haus-, WEG- oder Sondereigentums-Verwaltung sowie die Erbringung von Hausmeisterservice-Leistungen, jeweils soweit diese Leistungen erlaubnisfrei möglich sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen inklusive der Errichtung von Zweigniederlassungen oder der Gründung von oder der Beteiligung an Gesellschaften im In- und Ausland. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.