Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen verschiedener Unternehmens- und betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen, sowie das Erwerben, Halten und Veräußern von Handelsmarken, Patenten, sowie deren Ankauf und Verkauf und die Beteiligung an anderen Unternehmen- oder Teilen von Unternehmen, Produkten, Zulassungen und Handelsmarken in verschiedenen Branchen, sowie dazugehörige Nebenleistungen. Der An- und Verkauf und Handel von Waren, insbesondere für den Haushalt gebräuchliche Waren.