Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbau und Vertrieb von Webportalen, Digitalisierungsprozessen, Erstellung und Vertrieb von Produkten der Informationstechnologie, insbesondere Software as a Service (SaaS), Datenbanksysteme, Werbung und Medienservice, Lizenzgeschäfte und künstliche Intelligenz (AI), jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.