Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorübergehend Beschäftigten seiner Kunden (d.h. Personen, die vorübergehend Dienstleistungen für den Kunden erbringen, ohne dass es sich dabei um langfristige Arbeitnehmer handelt, wie z.B. unabhängige (Unter-)Auftragnehmer, Freiberufler, Berater und Zeitarbeitnehmer), einschließlich allgemeiner Verwaltungsdienste, Rekrutierungsdienste, Behandlung von Compliance-Fragen, Beschäftigung von Zeitarbeitnehmer und Bereitstellung damit verbundener IP-Lösungen und -Dienste in Deutschland und anderen Ländern.