Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten; die Bauleitung, Projektsteuerung und Projektleitung; Bauträgertätigkeiten und Bauleitung; die Tätigkeiten eines Generalüber- und Generalunternehmers; die Vertriebskoordination; sämtlich auch soweit genehmigungspflichtig, im eigenen Namen und auch als Dienstleistung für Dritte.