Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungs- und Coachingleistungen für Unternehmens- und Persönlichkeitsentwicklung sowie der Handel mit Bekleidungstextilien, Schmuck, Kunsthandwerk und digitale Produkte, insbesondere in Bereichen und betreffenden Aspekte der natürlichen Intelligenz sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Anteilen an Gesellschaften, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.