Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anlagestrategieberatung für AIF-Verwaltungsgesellschaften (AIFM) (ausschließlich) in Bezug auf Fonds, die im Bereich von Immobilien mit Bezug zum Health-Care Sektor und/oder in sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens tätig sind. Die Gesellschaft erbringt ferner Dienst- und Beratungsleistungen für Dritte in Bezug auf Immobilien im Bereich Health-Care und deren Betrieb sowie in Bezug auf sonstige Bereiche des Gesundheitswesens. Andere Tätigkeiten, insbesondere in Bezug auf andere immobilienbezogene Aktivitäten oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Insbesondere erbringt die Gesellschaft keine Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 20 KAGB, §§ 1, 32 KWG, §15 WpIG, oder nach § 34 f GewO erfordern.