Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Marketing- und Vertriebsdienstleistungen für Rechtsanwälte und Steuerberater, die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegen Erfolgsbeteiligung, der Betrieb von Internetplattformen, die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die Planung und Organisation von Veranstaltungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen.