Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Verwertung und Vermarktung von Kinofilmen, Fernsehproduktionen, anderen audiovisuellen Produkten und neuer Medien jeglicher Art sowie damit verwandte Tätigkeiten und das Angebot von Dienstleistungen in den Bereichen Post-Produktion, Finanzierung (z.B.: Stellen von Förderanträgen bei den öffentlichen Förderanstalten in Deutschland, Co-Produktionsverträge mit Sendeanstalten oder auch Investments von Investoren) und Co-Produktion im eigenen Namen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt