Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Marken und Designs, insbesondere Büchern, Musik und Merchandise für Kinder und Jugendliche sowie die Beteiligung an Gesellschaften Dritter im Bereich von Bildungsprodukten, musikverlegerischer Tätigkeiten, Durchführung von Musikveranstaltungen.