Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Förderung von Kunst und Kultur, unter anderem auch in Ahrenshoop, die Pflege und Erhaltung der Erinnerung an den Künstler Gerhard Marcks und dessen Werk, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Wissenschaft und Forschung, einschließlich der Unterstützung von Studentinnen und Studenten und jungen Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Bildende Kunst und Literatur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Ausstellungen und kulturellen Veranstaltungen, die Erforschung und Dokumentation sowie deren zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse des künstlerischen Erbes des Künstlers Gerhard Marcks sowie anderer mit ihm verbundener Künstler der Künstlerkolonie Ahrenshoop sowie die Vergabe von Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Literatur, deren Vergaberegeln öffentlich bekanntgegeben werden.