Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Managementberatung, Strategie und Technologieentwicklung sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Finanzinstrumenten und Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, sofern nicht eine Erlaubnis bereits vorliegt, insbesondere solcher,die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen sowie die Erbringung allgemeiner betriebswirtschaftlicher und strategischer Beratungsleistungen an Unternehmen.