Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung von Werkverträgen durch beauftragte Subunternehmer für die Auftraggeber, die Durchführung von Baustelleneinrichtungen, Fuhrparkmanagement sowie Logistikdienstleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.