Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetikprodukten, Uhren, Schmuck, Bekleidung; Vermittlung von Tourismusleistungen in Europa; online-Business (E-Commerce) und online-Marketing (E-Business) für die vorstehend aufgeführten Handelsprodukte; Beratung (Consulting) von Personen und Unternehmen zu Leistungen und Geschäftschancen in Europa sowie die Vermittlung von Leistungen und Dienstleistungen (ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten).