Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import sowie Export von Waren aller Art, soweit keine Genehmigungspflicht besteht, insbesondere Lebens- und Genussmittel, Wein,
Textilien; der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften; der Betrieb von Hotels oder Hostels sowie von Gastronomiebetrieben; der Handel mit Immobilien, der Erwerb, die Sanierung und Verwaltung von Immobilien auf eigene Rechnung;
der Verleih von Zeitarbeiten in der Logistik-, Waren- und Lebensmittelbranche und der Produktion; Beratung bei der Vermittlung von Arbeitnehmern;
Organisatorische Dienstleistungen im Medizintourismus, Beratung und Vermittlung von Patienten im medizinischen Bereich im In- und Ausland sowie alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden oder diesen fördernden Tätigkeiten, soweit hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist.
Beratung und Vermittlung für in Deutschland einreisende Personen; Hilfestellung bei Anmeldungen bei Behörden, Ämtern u. Ä.“