Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Autohandel, Vermittlung von Fahrzeugen aller Art, Autovermietung und -handel, Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von Autoteilen und Autozubehör, Limousinen- und Chauffeurdienste, Spedition, Lieferservice sowie Dienstleistungen aller Art, die keinen besonderen Bestimmungen unterliegen.