Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, der Aufbau, die Erreichung von Skalierbarkeit und fortlaufende Entwicklung neuer Unternehmen sowie der Erwerb von Beteiligungen an solchen Unternehmen, insbesondere im IT- und Technologie Bereich und die Erbringung von erlaubnisfreien Dienst- und Beratungsleistungen für solche Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.