Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Inwertsetzung von tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen (insbesondere invasive und abundante Arten, u.a. Schalen- und Krustentiere, Fisch, Wild, etc.), die am Markt zum gegebenen Zeitpunkt nur geringe Wertschätzung erfahren, in Form von Entwicklung, Herstellung Vermarktung von Produkten, des Betriebs von gastronomischen Konzepten, Catering und Events, darüber hinaus Beratung im Kontext von
Innovation und Transformation.