Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand wiederum der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken ist, ferner die Durchführung von Immobilien-Projektentwicklungen auf diesen Grundstücken sowie die Bauträgertätigkeit im Rahmen des § 34c GewO sowie die Verwaltung der Grundstücke durch Vermietung, Verpachtung und Verkauf, schließlich die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.