Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Redaktionen, Produktion und der Vertrieb von Audioinhalten, insbesondere über das Internat abrufbarer Audiobeiträge (Podcasts) und aller damit im Zusammenhang stehenden nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, insbesondere die Einbringung themenverwandter Beratungsleistungen, Recherchen und Analysen. Sowie das führen von Veranstaltung von dazugehörigen Events und damit verbundene Bühnenauftritte.