Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erstellen und Betreiben von Internetpräsenzen, die Erbringung von SEM-, Native Advertisements- und Affiliate-Marketing sowie Servicedienstleistungen einschließlich Gestaltung und Durchführung von Online-Marketingmaßnahmen aller Art.