Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben einer Tech-Plattform sowie die Produktion, Kreation und Vertrieb von Produkten aus dem Bereich Sport, Bekleidung und verwandten Kategorien, Beratung und Dienstleistungen von verwandten Unternehmen sowie Drittparteien. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.