Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf sowie die Vermietung, Verwaltung, Bebauung und Restaurierung von Grundstücken und Immobilien jeglicher Art im In- und Ausland sowie der Betrieb beziehungsweise die Vornahme von jeglichen Geschäften, Maßnahmen und Handlungen, die nach Auffassung des Geschäftsführers geeignet sind, das Geschäft der Gesellschaft zu fördern.