Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import, Export und internationaler Handel von Waren verschiedener Art, unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Waren, insbesondere Textilien, Maschinen und Lebensmitteln sowie der Betrieb von Gaststätten ohne Alkohol (erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb) sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, die den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.