Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Institutionen des öffentlichen und privaten Rechts in Fragen der Konzeption und des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen sowie Entwicklung, Vertrieb und Service von kundenindividuellen Fachanwendungen, von branchenspezifischer Standardsoftware und Produkten zur Automatisierung von Geschäftsprozessen.