Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, ausgenommen sind ferner alle Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung bedürfen. Zur Förderung des Gesellschaftszwecks wird das Unternehmen insbesondere (aber nicht ausschließlich) folgende Handlungen vornehmen: Beteiligung an anderen Unternehmen; Bankeinlagen und Darlehensaufnahmen; börsliche und außerbörsliche Geschäfte aller Art, wie z.B. den Handel mit Aktien, festverzinslichen Papieren, ETF's, Futures, CFD's, Termingeschäfte, Stillhaltergeschäfte zur Einnahmenerzielung.