Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, insbesondere an Unternehmen, die Kraftwerke in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreiben sowie der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Wertpapieren aller Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, die von diesen Unternehmen ausgegeben werden.