Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, höchstens jedoch vier Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Erwerb, Halten und Veräußerung von Immobilien und anderen Real Estate Assets im In- und Ausland bzw. Anteilen an Real Estate Gesellschaften sowie b) die Gründung von und Beteiligung an Tochtergesellschaften und anderen Beteiligungsgesellschaften, insbesondere Zweckgesellschaften, jeweils mit Bezug zu Real Estate Assets. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtigen Geschäfte.