Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grundstücksentwicklung und deren Bebauung, Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Beteiligung an Projektgesellschaften im Grundstücksbereich, Bewirtschaftung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien mit Ausschluss von Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung. Weiterer Gegenstand ist die - im jeweiligen Geltungsbereich zulässige - Beratung von Unternehmen sowie von politischen Parteien, studentischen Dachverbänden und deren Einzelorganisationen sowie die zivile Beratung Vorgenannter und NGOs in allen originär deutschsprachigen Gebieten Europas (Österreich, Bundesrepublik Deutschland, Schweiz, Sudetenland, Südtirol und vormals deutschen Ostgebieten in Schlesien und Pommern). Weiterer Gegenstand ist land- & forstwirtschaftliche Tätigkeit, sowie Holz- & Bautenschutz.