Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, der Erwerb und Verkauf von beweglichen Gegenständen und Grundstücken, die Verwaltung von immateriellen Gegenständen und Wirtschaftsgütern sowie Vermietung und Verpachtung.