Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Besitz und Verwaltung eigener Immobilien, von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Errichtung und Sanierung von Gebäuden auf diesen Grundstücken und grundstücksähnlicher Rechte und der Gebäude- und Vermietung, Verpachtung.