Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, insbesondere die kaufmännische und technische Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, und die Vermietung; die Durchführung von technischen Serviceleistungen (Hauswarttätigkeit) sowie der Verkauf von Immobilien. Ferner erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO. Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wohnen und Nutzen von Immobilien, selbst oder durch Unternehmen.