Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Investition in Vermögensgüter, die Vermögensverwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Erbringung von Consultingleistungen, der Import/Export von Waren jeglicher Art und der Internethandel, soweit diese Handlungen genehmigungsfrei vorgenommen werden können.