Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Veräußerung von Immobilien und anderen Real Estate Assets im In- und Ausland bzw. Anteilen an Real Estate Gesellschaften sowie die Gründung von und Beteiligung an Tochtergesellschaften, insbesondere Zweckgesellschaften, jeweils mit Bezug zu Real Estate Assets.
Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtigen Geschäfte.