Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Altölsammlung und der Weiterverkauf im Ausland, Medizintourismus, Im- und Export von elektronischen und mechanischen Geräten und Ersatzteilen, Handel mit pharmazeutischen Produkten sowohl für Menschen als auch für Tiere, Im- und Export von Waren aller Art, z. B. Kleidung, Schuhe, Kinderspielzeug, Möbeln, Elektrogeräten, Werkzeug, Errichtung und Betrieb eines Cateringservices und eines Imbisses.