Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art und mit Kfz-Zubehör, Durchführung von Kfz-Reparaturen, Werkstattservice, Reifendienst, Kfz-Pflege mit Lackierung und Polieren, Folierung von Kraftfahrzeugen, Limousinen-Service sowie die Durchführung von Transporten von Kraftfahrzeugen einschließlich logistischer Nebenleistungen.