Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kunstgegenständen, Filmproduktion, Kulturveranstaltungen, Reiseorganisierung und -vermittlung. Weiterhin: Import und Export von Sportartikeln, wie Skiausrüstungen, Skijacken usw.; Import und Export von Film- und TV Ausrüstung, wie Videokameras, Mischpulte usw.; Immobilieninvestitionen, wie Kauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien, letzteres nur für eigene Rechnung und nicht wirtschaftlich für Dritte.